AGB Hausmeister - Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hausmeisterservice und Objektbetreuung


der Firma Mandy Plewnia Dienstleistungen
vertreten durch Frau Mandy Plewnia
An der Kirche 151 in 14476 Potsdam
nachfolgend auch “Auftragnehmer / AN“ genannt


§ 1 Allgemeines
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
§ 3 Objekteinweisung
§ 4 Leistungen Auftragnehmer
§ 5 Umfang und Durchführung der Leistungen
§ 6 Schäden und Mängel am betreuten Objekt
§ 7 Leistungen des Auftraggebers
§ 8 Reklamationen
§ 9 Vergütung
§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung
§ 11 Abwerbung
§ 12 Rechtsnachfolge
§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel
§ 14 Unterbrechung der Dienstleistung
§ 15 Lohn- und Preisgleitklausel
§ 16 Schlussbestimmungen
§ 17 Datenspeicherung
§ 18 Datenschutz


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des Auftragnehmers erfolgen zu
diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von
Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind.
Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die
allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche
Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart.


1.2 Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine
Zurückweisung erfolgt, nur und in soweit verbindlich, als die in ausdrücklicher Abänderung dieser
Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden.


1.3 Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit
Außendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie
vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Angebote vom Auftragnehmer sind bis zum
Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform
kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und AN zustande.
Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des
schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch den AN zustande.
Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei laufenden
Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt
gültigen Preise vom AN.


§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
2.1 Hausmeisterserviceverträge bzw. Objektbetreuungsverträge werden zwischen Auftraggeber und
dem AN vorerst für eine unbestimmte Zeit geschlossen, jedoch mindestens für 1 Jahr.


2.2 Die Kündigungsfrist beträgt bei Laufzeitverträgen einen Monat zum Ablauf des Vertrages und
bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich
stillschweigend um ein weiteres Jahr.


2.3 Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den
Eingang beim anderen Vertragspartner.


2.4 Die in den Individualverträgen vereinbarten Laufzeiten/Kündigungsfristen sind den
vorgenannten vorrangig.


2.5 Verträge die auf Zuruf entstehen, sind von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem dem
Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.


2.6 Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit einer
Frist von einem Monat zum Ende des Jahres zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes
vereinbart.


2.7 Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.


2.8 Für Regieaufträge oder Reparaturaufträge gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen.


§ 3 Objekteinweisung
3.1 Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den AN ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter von
Mandy Plewnia Dienstleistungen in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu
betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen
ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel (Schlüssel 3-fach) zu übergeben.
Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal von Mandy Plewnia
Dienstleistungen herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der AN im Rahmen des §10.


3.2 Erfolgt eine Einweisung – gleich aus welchen Gründen – nicht, so kann der Auftraggeber bei
eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind,
den AN nicht schadenersatzpflichtig machen.


3.3 Dem AN wird es gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und
Besucher kenntlich, ein Firmenschild oder Hausmeister-Briefkasten anzubringen,
aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt von Mandy Plewnia Dienstleistungen betreut wird und wie
dessen Bewohner Mandy Plewnia Dienstleistungen im Notfall erreichen können. Die Kosten hierfür
werden von Mandy Plewnia Dienstleistungen übernommen.


§ 4 Leistungen von Mandy Plewnia Dienstleistungen
4.1 Mandy Plewnia Dienstleistungen verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des
Hausmeisterservicevertrages bzw. Objektbetreuungsvertrages oder in der Auftragsbestätigung
festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte
durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem
Arbeits-/ Rechtsverhältnis zu Mandy Plewnia Dienstleistungen stehen.

Mandy Plewnia Dienstleistungen ist berechtigt zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete
Subunternehmen zu beauftragen. Der Einsatz und die Weisungsbefugnis obliegt ausschließlich
Mandy Plewnia Dienstleistungen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der
vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard gewahrt bleibt.


4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung
noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und
Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder
unterbleibt diese aus Gründen, die Mandy Plewnia Dienstleistungen nicht zu vertreten hat, so gelten
die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich nach
den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.


4.3 Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist Mandy Plewnia
Dienstleistungen verpflichtet, die überlassenen Schlüssel unverzüglich an den Auftraggeber zurück
zu geben.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AN jedoch auf Grund von unbezahlten Rechnungen zu.


4.4 Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im
Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das
Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in dem betreuten Objekt gefunden werden,
unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom
Auftragnehmer eingesetzt oder genehmigt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.


§ 5 Umfang und Durchführung der Leistungen
5.1 Die vereinbarten Leistungen beschränken sich mangels ausdrücklicher anderweitiger
Vereinbarung, insbesondere bei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, auf die
Gemeinschaftseinrichtungen. Zusätzliche Leistungen für Sondereigentum bedürfen eines
gesonderten Auftrages.


5.2 Im Rahmen des Hausmeisterservicevertrages bzw. Objektbetreuungsvertrages übernimmt der
Auftragnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit keinerlei gesetzliche
Bestimmungen der Reparatur entgegenstehen und die Arbeitszeit 15 Minuten je Vorgang nicht
überschreitet.
Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert
in Rechnung gestellt.


5.3 Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so wird
Mandy Plewnia Dienstleistungen dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten und
aufgrund gesonderter Beauftragung tätig.


5.4 Hiervon ausgenommen sind Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen.


5.5 Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während der normalen
Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden. Entfällt ein Turnus auf einen Feiertag, so entfällt der
Anspruch des Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein
Minderungsanspruch zusteht. In den Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x
wöchentlich vereinbart ist, ist Mandy Plewnia Dienstleistungen bei Wegfall eines Turnus durch
einen Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch
verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen.


5.6 Die dem Hausmeisterservice zu Grunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für:
– Hausmeistertätigkeiten
– Grünanlagenpflege


§ 6 Schäden und Mängel am betreuten Objekt
6.1 Beim Auftreten von Schäden und Mängeln am betreuten Objekt wird Mandy Plewnia
Dienstleistungen dem Auftraggeber unverzüglich Meldung über die von Mandy Plewnia
Dienstleistungen bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten erstatten. Bei
Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Fahrstuhlstörungen oder Stromunterbrechung hat der
Auftraggeber einen Anspruch auf den Einsatz des Notdienstes. Mandy Plewnia Dienstleistungen ist
berechtigt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu
Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällen wird
der AN unverzüglich nach der Behebung des Schadens eine Nachricht über Art und Umfang des
Schadens dem Auftraggeber über die bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten zukommen lassen.


§ 7 Leistungen des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mandy Plewnia Dienstleistungen je Wirtschaftseinheit
kostenlos warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung
der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen, sowie einen ganzjährig frei
zugänglichen Wasseranschluss mit Schlauchanschlussmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.


7.2 Bei Großwohnanlagen überlässt der Auftraggeber Mandy Plewnia Dienstleistungen
unentgeltlich einen geeigneten, verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen.


§ 8 Reklamationen
8.1 Mandy Plewnia Dienstleistungen ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die
Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und
die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten eine Beachtung finden. Reklamationen des Auftraggebers
können nur Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen
von Mandy Plewnia Dienstleistungen mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden.
Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren
Berechtigung von Mandy Plewnia Dienstleistungen ausdrücklich bestätigt wird.


8.2 Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt,
dann ist Mandy Plewnia Dienstleistungen zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur
Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten,
angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.


8.3 Die Leistungen von Mandy Plewnia Dienstleistungen werden dann als vertragsgerecht
durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn
treffenden Besichtigungs- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.


§ 9 Vergütung
9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Service-Vertrag vereinbarte monatliche Vergütung
innerhalb des vereinbarten Zahlungsziel nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das von
Mandy Plewnia Dienstleistungen bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen.


9.2 Das Entgelt für Leistungen aus Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, ist sofort
ab Rechnungsdatum – bei Mandy Plewnia Dienstleistungen eingehend – zahlbar, der Auftraggeber
befindet sich am 7. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug, es sei denn, der Auftraggeber legt dem
AN Gründe dar, die eine sofortige Begleichung der Rechnung unmöglich machen. Der
Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das Zurückbehaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen,
soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


9.3 Für Leistungen an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. ab 16:00 Uhr
eines jeden Jahres wird ein Sonn- und Feiertagszuschlag von 100 % in Rechnung gestellt.
Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber
verrechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ein Inkassobüro mit der Eintreibung der
Forderung zu beauftragen.


9.4 Auftraggeber, die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümergemeinschaften, handeln, haften
persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen, wenn bei Vertragsabschluss
dieser Dritte Mandy Plewnia Dienstleistungen nicht vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift
durch Aufnahme in einer Anlage zum Vertrag bekannt gegeben werden und auf das
Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird.


9.5 Werden von Mandy Plewnia Dienstleistungen Leistungen erbracht, für die ein gesonderter
Auftrag erteilt wurde oder bei welchen es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen
handelt, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug
zur sofortigen Zahlung fällig ist.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist Mandy Plewnia Dienstleistungen
berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen.
Ein Verzug von mehr als 4 Wochen berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung, wobei
Schadenersatzansprüche gesondert geltend gemacht werden können.


9.6 Das Personal von Mandy Plewnia Dienstleistungen ist nicht zum Inkasso berechtigt. Trotzdem
geleistete Zahlungen an das Personal entbinden den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der
Mandy Plewnia Dienstleistungen zustehenden Vergütung.


9.7 Bei Zahlungsverzug ruhen die Verpflichtungen von Mandy Plewnia Dienstleistungen nebst
deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit
oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der
vereinbarten Leistung in Verzug, so kann Mandy Plewnia Dienstleistungen bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Dem AN bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im einzelnen darzulegen und
statt dessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Stunde 50 % des
Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass Mandy
Plewnia Dienstleistungen durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur
geringerer Höhe entstanden ist.


§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung
10.1 Mandy Plewnia Dienstleistungen haftet für Schäden, die von bei der Ausführung der
vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden. Ist der
Auftraggeber Kaufmann, haftet Mandy Plewnia Dienstleistungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von
ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die
Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma Mandy Plewnia Dienstleistungen dem
Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende
Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet Mandy Plewnia
Dienstleistungen nach Maßgabe von zu vor genanntem auch für Schäden, die ihre
sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen.


10.2 Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch
Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe,
Streiks, Aussperrung oder höhere Gewalt ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für
Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern von Mandy Plewnia Dienstleistungen
verursacht werden. Nicht ersatzfähig sind außerdem alle nicht voraussehbaren
Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung von Mandy Plewnia
Dienstleistungen in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von
Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln,
Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.


10.3 Die Haftung von Mandy Plewnia Dienstleistungen für die nachweislich im Rahmender
erbrachten Leistungen verursachte Schäden, wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den
Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach auf 3.000.000
EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt.


10.4 Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder
Folgeschäden sind ausgeschlossen.


10.5 Mit Ablauf des Servicevertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die
Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.


§ 11 Abwerbung
11.1 Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Arbeitskräfte von Mandy Plewnia
Dienstleistungen stellen eine grobe Vertragsverletzung dar. Unter Abwerbung bzw. versuchter
Abwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung des Personals von Mandy Plewnia
Dienstleistungen zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu
fördern, verbunden mit der Absicht, das Personal nach seinem Ausscheiden selbst mit der
Durchführung von Leistungen am Vertragsobjekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu
beschäftigen.


11.2 Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist der Auftragnehmer berechtigt, das
Vertragsverhältnis fristlos zu lösen.


11.3 Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches in
Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt auch
dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine

Kündigung jedoch durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem
Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist.


§ 12 Rechtsnachfolge
12.1 Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der
Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt
war.
Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma Mandy
Plewnia Dienstleistungen wird der Vertrag nicht berührt.


§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel
13.1 Im Falle der Veränderungen von Lohnkosten und Lohnnebenkosten erhöht sich der
Dienstleistungspreis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden
zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Bei Laufzeitverträgen findet eine jährliche Anpassung des vereinbarten Entgelts i.H.v. derzeit 3%
statt.


§ 14 Unterbrechung der Dienstleistung
14.1 Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann
Mandy Plewnia Dienstleistungen den Service, soweit dessen Ausführung unmöglich wird,
unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist Mandy Plewnia
Dienstleistungen berechtigt, die Rechnungslegung gemäß Vertrag durchzuführen.


§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser
AGB tritt an ihre Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten
kommt. Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt. Insofern in Individual-Vereinbarungen andere
Fristen oder andere gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig.
Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich
zulässige Regelung.


15.2 Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind,
gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und
Werkvertragsrechts.


§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort
16.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im voll-kaufmännischen Geschäftsverkehr und im
Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens der Sitz der Firma Mandy Plewnia Dienstleistungen in Potsdam.


§ 17 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV mäßig gespeichert und verwaltet werden.


§ 18 Datenschutz
18.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der
technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden
Datenschutzvorschriften erforderlich sind.
Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.


18.2 Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Stand der technischen und
organisatorischen Maßnahmen kann bei Bedarf angefragt werden beim Datenschutzbeauftragten
des Unternehmens s.h. Kontaktdaten Datenschutzerklärung auf der Webseite. Die Parteien sind sich
darüber einig, dass zur Anpassung an technische und rechtliche Gegebenheiten die Änderungen der
technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich werden können. Wesentliche
Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der
personenbezogenen Daten beeinträchtigen können, wird der Auftragnehmer im Voraus mit dem
Auftraggeber abstimmen. Maßnahmen, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische
Änderungen mit sich bringen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der
personenbezogenen Daten nicht negativ beeinträchtigen, können vom Auftragnehmer ohne
Abstimmung mit dem Auftraggeber umgesetzt werden. Der Auftraggeber kann jederzeit eine
aktuelle Fassung der vom Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen
Maßnahmen anfordern.


18.3 Der Auftragnehmer wird die von ihm getroffenen technischen und organisatorischen
Maßnahmen regelmäßig und auch anlassbezogen auf ihre Wirksamkeit kontrollieren. Für den Fall,
dass es Optimierungs- und oder Änderungsbedarf gibt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber
informieren.



AGB Hausmeisterservice und Objektbetreuung der Mandy Plewnia Dienstleistungen


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